Volle Refinanzierung nur für Pflegedienste mit Tarifvertrag
Es macht bald einen Unterschied, ob in einem ambulanten Pflegedienst ein Tarifvertrag gilt oder nur der Nachweis für eine tariforientierte Entlohnung angewendet wird. Denn nach dem Gesundheitsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), das im Herbst kommenden Jahres in Kraft tritt, werden nur mit Tarifvertrag die Personalkosten aller Mitarbeiter refinanziert, so Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel und Steuerberater Thomas Müller. Häusliche Pflege