Vor allem GmbHs sind von einer Insolvenz bedroht
Durch die aktuelle Lage der Pflege in Deutschland kommen viele Pflegeheimbetreiber in finanzielle Nöte. Für Betriebe in privatwirtschaftlicher Rechtsform, zum Beispiel eine GmbH, kann das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in einem Insolvenzverfahren enden. Heime mit öffentlich-rechtlichem Träger sind selten von einer Insolvenz betroffen, ausgeschlossen ist sie aber nicht.
In der Regel übernimmt der Träger, zum Beispiel eine Gemeinde, Stadt, ein Landkreis oder Zweckverband, das finanzielle Risiko und springt im Ernstfall ein. Allerdings kann auch eine Eigengesellschaft, beispielsweise eine GmbH, deren Eigentümer eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, insolvent werden. Gleiches gilt für gemeinnützige GmbHs (gGmbh). Darauf verweist die Website Anwalt in einem Blog-Beitrag.
Wenn ein Insolvenzantrag verspätet gestellt wird (Insolvenzverschleppung), drohen dem Geschäftsführer der Gesellschaft erhebliche rechtliche Konsequenzen. Er kann für Zahlungen, die nach der sogenannten Insolvenzreife erfolgt sind, in Haftung genommen werden.