Vorsicht bei Erhöhung des Eigenanteils
Pflegeheime dürfen ihren Bewohnern nicht einfach höhere Kosten in Rechnung stellen, informiert die Berliner Verbraucherzentrale. Die Betreiber müssen ihre Kunden zuvor um Zustimmung bitten, anderenfalls ist die Entgelterhöhung unwirksam. Das haben jetzt auch zwei Gerichte bestätigt: das Berliner Landgericht und das Kammergericht. Tagesspiegel