Wann Pflegehelfer Medikamente verabreichen dürfen
Im Kursana-Domizil Gütersloh darf ein Altenpflegehelfer jetzt auch Medikamente verabreichen – eine Aufgabe, die normalerweise Pflegefachkräften mit dreijähriger Ausbildung vorbehalten ist. Möglich wird das durch sogenannte Subdelegation, also die Übertragung einzelner pflegerischer Aufgaben durch die verantwortliche Fachkraft oder Pflegedienstleitung, berichtet das Online-Portal Gütsel. Das Beispiel zeigt, wie Einrichtungen Aufgaben neu verteilen können.
Jens Schünemann
Ein Pflegehelfer darf Medikamente verabreichen, wenn er ausreichend qualifiziert und fachlich geeignet ist
Der Altenpflegehelfer Pierre Frankrone hat in der Gütersloher Einrichtung der Pflegekette Kursana die Befugnis erhalten, Medikamente zu verabreichen. Voraussetzung für die Subdelegation: Der Pflegehelfer muss über ausreichend Erfahrung und Qualifikation verfügen, außerdem sollte die Pflegedienstleitung ihm vertrauen, heißt es in Gütsel. Frankrone hat seine Ausbildung zum Altenpflegehelfer bereits 2018 abgeschlossen und arbeitet seit mehreren Jahren in der Einrichtung, insbesondere im Demenzbereich.
Die Medikamentengabe bleibt grundsätzlich Aufgabe von Pflegefachkräften. Einrichtungen können bestimmte Tätigkeiten aber unter klar definierten Bedingungen übertragen. Entscheidend sind dabei laut Kursana Erfahrung, zuverlässige Arbeitsweise und eine enge fachliche Begleitung.