Weihnachtsvergnügen im Heim muss möglich sein
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, rät, Aufführungen und andere Weihnachtsvergnügen wenn möglich nach draußen zu verlegen, auch wenn der Aufwand dafür höher sei. Er mahnt eindringlich vor zu starken Einschränkungen für die Bewohner, denn diese seien freiwillig dort und nicht in einem Gefängnis. "Geselligkeit und gemeinsames Feiern im Kreise derer, die so und so zusammen sind in einer Wohngruppe oder einem Wohnbereich, müssen möglich sein. Wenn Heime auf Zimmerisolation bestehen, ist das nicht angemessen." Pflegen Online