Wie kurzfristig dürfen Dienstpläne geändert werden?
Arbeitgeber haben bei der Gestaltung von Dienstplänen viele Freiheiten, doch nicht uneingeschränkt. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und das Prinzip des "billigen Ermessens" setzen klare Grenzen. Eine gesetzliche Mindestfrist für Änderungen gibt es nicht. Basierend auf einem Gerichtsurteil hat sich die Vier-Tage-Regel etabliert. Nachträgliche Änderungen sind möglich, dürfen aber nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Kurzfristige Änderungen ohne Zustimmung sind meist unzulässig, es sei denn, ein echter Notfall liegt vor. Rechtsdepesche