Worauf Arbeitgeber bei der Impfpflicht achten müssen

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Auf Pflegedienstleitungen und Arbeitgeber kommen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neue Aufgaben zu. Sie müssen Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden, die Impfnachweis, Genesenennachweis oder ärztliches Attest nicht erbringen. Das Gesundheitsamt kann einem Mitarbeiter eine Frist einräumen, die Unterlagen vorzulegen. Lässt er die Frist verstreichen, kann ihm untersagt werden, im Betrieb zu arbeiten. Zudem können Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhängt werden. Pflegen-Online