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8. Januar 2022 | 19:45 Uhr
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Worauf Arbeitgeber bei der Impfpflicht achten müssen

Corona Impfpflicht Schild iStock aprott.jpg
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hmc

hörbert – Musik zur Entlastung in der Pflege

Zeitmangel, hoher Aktivierungsbedarf und herausforderndes Verhalten von Klienten – hörbert bietet mit kuratierten Hörinhalten und intuitiver Bedienung einen schnellen und barrierefreien Zugang zu Musik und anderen Audioinhalten für die Gruppenarbeit oder Einzelpersonen. Ohne Schulungsaufwand. Mobil und stationär einsetzbar. Neue wissenschaftliche Studien belegen: Musik macht den Unterschied – auch in der Pflege. Erfahren Sie mehr und gewinnen Sie einen hörbert!

Auf Pflegedienstleitungen und Arbeitgeber kommen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neue Aufgaben zu. Sie müssen Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden, die Impfnachweis, Genesenennachweis oder ärztliches Attest nicht erbringen. Das Gesundheitsamt kann einem Mitarbeiter eine Frist einräumen, die Unterlagen vorzulegen. Lässt er die Frist verstreichen, kann ihm untersagt werden, im Betrieb zu arbeiten. Zudem können Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhängt werden. Pflegen-Online

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