Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der Pflege
Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend
Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.
Betäubungsmittel (BtM) können auch in Pflegeheimen eingesetzt werden, allerdings stets nur als letztes Mittel einer Therapie und nach Verschreibung eines Arztes. Umfangreiche Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass der Umgang mit den Betäubungsmitteln korrekt erfolgt und insbesondere die missbräuchliche Entwendung verhindert wird. Der Arzt kann die Aufgabe der Verabreichung an Pflegeheime bzw. das Pflegpersonal übertragen, er behält aber stets die Verantwortung für Lagerung, Dokumentation und Verbleib. Rechtsdepesche