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1. Mai 2026 | 10:05 Uhr
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Brandenburger haben ein Recht auf Einzelzimmer

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Pflegeheimbewohner im Bundesland in Einzelzimmern untergebracht werden müssen, um der Strukturqualitätsverordnung gerecht zu werden, wie der "Spiegel" meldet. Geklagt hatte ein Unternehmen, dem das Landesamt für Soziales und Versorgung eine Anerkennung als Pflegebetrieb verweigerte, weil der Großteil der Zimmer als Doppelzimmer ausgelegt waren.

In Brandenburg müssen Pflegeeinrichtungen hauptsächlich Einzelzimmer anbieten

So berichtet der Spiegel, dass das Haus der Klägerin über 117 Pflegeplätze, davon 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer habe. Um den Strukturqualitätsanforderungen Brandenburgs gerecht zu werden, ist eine Unterbringung in Doppelzimmern nur aus fachlichen Gründen zulässig, etwa wenn es von den Bewohnern gewünscht wird oder weil sonst Isolation droht.

Unabhängig vom Urteil hat ein Fachartikel des Pflegenetzwerks zu genau dieser Problematik Stellung bezogen. Falls alle Pflegeeinrichtungen im Bundesland ihre Doppelzimmer zu Einzelzimmern umwidmen und sanieren müssen, entsteht ein gravierender Mangel an Zimmern für die wachsende Zahl an Pflegebedürftigen. Auch seien Doppelzimmern von einigen Menschen gewünscht.

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