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19. März 2026 | 20:38 Uhr
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Pflegedienste in Baden-Württemberg erhalten E-Autoförderung

Das Land Baden-Württemberg hat seine Förderung von Elektroautos im Pflege- und Sozialsektor überarbeitet. Dank des Programms "BW-e-Pflegefahrzeuge" können Pflegedienste bis zu 7.000 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines vollelektrischen Kleinwagens erhalten. Die Vergabe ist an einige Vorgaben gekoppelt, so muss das Fahrzeug beispielsweise ausschließlich dienstlich genutzt werden.

Elektroauto Ladesäule iStock SouthWorks.jpg

Baden-Württemberg fördert die Elektromobilität von Pflegedienstanbietern

Auch brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge können gefördert werden. Antragsteller erhalten die Förderung für die Mehrinvestitionen, die ein Elektroauto gegenüber einem Verbrenner kostet. 

Die Zuwendung erhalten alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg. Die Dienste können entweder Neufahrzeuge kaufen oder aber Gebrauchtwagen, die aber am Tag der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sind. Die neuen Wagen müssen zu 70 Prozent in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen und außerdem mindestens drei Jahre lang genutzt werden. Der Wagen darf nicht länger als 4,3 Meter sein (Fahrzeugklasse M1). Zudem muss die Fahrleistung in etwa die gleiche bleiben wie im Referenzzeitraum von 2024. 

Wichtig zu beachten ist, dass erst der Antrag für die Förderung gestellt und bewilligt sein muss, bevor ein Pflegedienst ein neues Auto kauft. Landeskreditbank Baden-Württemberg

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