Kein Nachweis über 3. Impfung in Baden-Württemberg nötig
20. September 2022, 21:30 Uhr
In Baden-Württemberg müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs keine dritte Impfung nachweisen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit. Damit sollen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Regelungen entlastet werden. Baden-Württemberg schließt sich somit dem Vorgehen Bayerns an.
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