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29. Juli 2026 | 17:54 Uhr
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Mailen

Bayern schafft als erstes Bundesland Doppelprüfungen ab

Bayern will die Doppelprüfungen in Pflegeheimen beenden. Künftig übernimmt allein der Medizinische Dienst die Regelkontrollen, während sich die Heimaufsicht auf Beratung und anlassbezogene Prüfungen konzentriert. Der Freistaat entlaste damit "Pflegeeinrichtungen im großen Umfang von überbordender Bürokratie", sagt die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (Foto). Auch andere Länder wie Baden-Württemberg und Hamburg ordnen ihre Prüfstrukturen neu.

Judith Gerlach hat das Gesetz, das die Aufgaben des MD und der kommunalen Heimaufsichten klarer voneinander trennt, gerade durchs Kabinett gebracht

Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bayern und der kommunalen Heimaufsichten klarer trennt. Künftig soll ausschließlich der Medizinische Dienst (MD) die Regelprüfungen übernehmen. Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA, sollen Einrichtungen vor allem beraten und nur noch bei konkreten Anlässen wie Beschwerden und Auffälligkeiten kontrollieren.

Die Einrichtungen müssten somit eine jährliche Regelprüfung weniger vorbereiten und nacharbeiten. Dafür wurde das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geändert, es muss nun noch vom Landtag verabschiedet werden. 

Der Schutz der Bewohner soll nicht geschwächt werden, versichert das Ministerium. Anlassprüfungen bleiben möglich. Hinweise können etwa von Angehörigen, Beschäftigten oder über die zentrale Meldestelle Pflege-SOS Bayern kommen. Auch sollen die Prüfstellen ihre Ergebnisse schneller und strukturierter digital austauschen.

MD-Bayern-Chefin Wöhler: "Meilenstein für eine echte Entbürokratisierung"

Die bayerische Reform ist Teil einer bundesweiten Neuordnung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Es setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, nach der Heimaufsichten und Medizinische Dienste ihre Prüfungen besser aufeinander abstimmen sollen. Dafür wurde Paragraf 117 im SGB XI erweitert. Das Bundesrecht erlaubt nun ausdrücklich gemeinsame oder arbeitsteilige Prüfungen. Der MD kann nach einer Vereinbarung mit der Heimaufsicht sogar die vollständige Überprüfung nach dem jeweiligen Landesheimrecht übernehmen. Genau das ist es, was Bayern plant: Die regelmäßigen FQA-Prüfungen sollen vollständig entfallen.

Die Vorstandsvorsitzende des MD Bayern, Claudia Wöhler, bezeichnet den Gesetzentwurf als "Meilenstein für eine echte Entbürokratisierung". Mit der Auflösung der Doppelstrukturen entstünden spürbare Entlastungen für die Pflegeeinrichtungen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Thomas Knieling sagt, es bestehe außerdem nicht mehr die Gefahr von sich widersprechenden Prüfergebnissen auf Grund unterschiedlicher Prüfmaßstäbe von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst. "Das ist auch ein klares Signal für mehr Vertrauenskultur zwischen Einrichtungen und Prüfinstanzen, an dem sich andere Bundesländer ein Beispiel nehmen sollten", so Knieling.

Baden-Württemberg reduziert die Kontrollen der Aufsichtsbehörde

Auch Baden-Württemberg hat seine Heimaufsicht mit dem im Februar novellierten Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz inzwischen neu aufgestellt. Dort bleiben Regelprüfungen allerdings durch die landesrechtlichen Beratungs- und Prüfbehörden grundsätzlich bestehen, werden aber deutlich reduziert. Pro Jahr sollen in der Regel nur noch 30 Prozent der Einrichtungen kontrolliert werden. Jede Einrichtung muss innerhalb von fünf Kalenderjahren mindestens einmal geprüft werden. Häuser mit Qualitätsproblemen können weiterhin jährlich kontrolliert werden, anlassbezogene Prüfungen bleiben jederzeit möglich.

Während also im Südwesten die Heimaufsicht weiterhin eigene Regelprüfungen vornimmt, sollen diese im Freistaat ganz entfallen. Die unterschiedliche Umsetzung zeigt, dass die bundesweite Vorgabe nicht automatisch zu einem einheitlichen Prüfmodell führt. Das Bundesgesetz schafft den Ländern vielmehr den Spielraum, Heimaufsicht und Medizinischen Dienst arbeitsteilig zu organisieren. Hamburg und Bayern haben nach Angaben des Medizinischen Dienstes bereits konkrete Modelle entwickelt. Weitere Länder werden folgen müssen, können aber andere Wege wählen.

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