Mehr als jeder vierte Erstantrag auf einen Pflegegrad erfüllt in Bayern derzeit nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Mit einer Ablehnungsquote von über 26 Prozent erreicht der Anteil nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bayern einen neuen Höchststand.
Die Zahlen zeigen nach Einschätzung des MD eine Lücke zwischen tatsächlichem Unterstützungsbedarf und den Kriterien der Pflegeversicherung. Entscheidend für einen Pflegegrad ist, wie stark die Selbstständigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist und ob deshalb die Hilfe einer anderen Person erforderlich wird. Unterstützungsbedarf etwa beim Einkaufen oder im Haushalt reicht in der Regel nicht aus.
MD-Bayern-Chefin Claudia Wöhler sieht deshalb zunehmenden Aufklärungsbedarf. „Nicht jede Form von Hilfebedarf erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz“, sagt sie. Eine Beratung bereits vor der Antragstellung trage dazu bei, den Unterstützungsbedarf realistischer einzuordnen.
Der MD Bayern hat dafür 2024 die Initiative „Pflegebedürftig!?“ gestartet. Beteiligt sind unter anderem die bayerischen Pflegekassen und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Pflegeberatung Bayern informiert gesetzlich Versicherte kostenlos über Pflege sowie über Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Ergänzend stellt der Medizinische Dienst mit "Pia" einen KI-gestützten Chatbot für Fragen zur Pflegebegutachtung bereit.
