Nachdem die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt haben, muss dieser nun noch vom Gericht bestätigt werden. Damit kann das Insolvenzverfahren dann aufgehoben werden. Die Gläubiger erhalten im ersten Schritt eine Quote von 30 Prozent. Der Plan sieht noch einen sogenannten Besserungsschein vor, mit dem die Quote noch bis auf 57 Prozent steigen kann.
Für die beiden insolventen Pflegeeinrichtungen der Diakonie im Oldenburger Land in Blexen und Oldenburg hatte Kaufmann schon vorher neue Betreiber gefunden.