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Koalition verschiebt in Pflegereform zentrale Entscheidungen

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist beschlossen, doch einige Streitpunkte hat die Koalition vertagt. Die Leistungszuschüsse für Heimbewohner sollen von der Strukturkommission überprüft werden, das gilt auch für einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, so Gesundheitsminister Carsten Linnemann (Foto). Und: Begrenzte Lohnsteigerungen sind nicht für alle Anbieter vorgesehen.

Nach tagelangem Ringen hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) verabschiedet. Vergleicht man den Kabinettsbeschluss mit den bisherigen Plänen fällt auf, dass es einige der umstrittensten Punkte verändert oder aus dem Gesetz herausgenommen und an die für Oktober geplante Strukturkommission weitergereicht hat.

Leistungszuschüsse landen in der Kommission

Nicht mehr im Kabinettsentwurf findet sich eine Neuregelung der Leistungszuschüsse, mit denen die Pflegeversicherung die pflegebedingten Eigenanteile von Heimbewohnern abhängig von ihrer Aufenthaltsdauer reduziert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte nach dem Kabinettsbeschluss an, die Zuschüsse stattdessen von der Strukturkommission überprüfen zu lassen. Sie sollen nach seinen Worten "sozialer" ausgestaltet werden.

Damit bleibt es vorerst beim bestehenden System. Im Gesetz heißt es lediglich, dass die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleibe und ab 2029 die Leistungsbeträge jährlich auf Basis der Kerninflationsrate angepasst werden sollen. Die eigentlich für 2028 vorgesehene Dynamisierung entfällt dagegen – eine der Maßnahmen, mit denen die Ausgaben der Pflegeversicherung begrenzt werden sollen.

Tariflöhne werden unterschiedlich refinanziert

Bei der seit Monaten heftig diskutierten Refinanzierung der Löhne steckt für Pflegeanbieter eine folgenreiche Änderung im Entwurf. Tarifgebundene Einrichtungen sowie Anbieter, die sich an einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrecht orientieren, können die dort vorgesehenen Lohnsteigerungen weiterhin grundsätzlich vollständig in den Vergütungsverhandlungen geltend machen. Anders sieht es für Einrichtungen aus, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen. Bei ihnen werden Steigerungen der Personalaufwendungen von 2027 bis 2030 begrenzt auf die Veränderungsrate nach der Grundlohnrate, die sich an der Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.

Damit können Tariflöhne stärker steigen als die refinanzierbaren Löhne nicht tarifgebundener Anbieter. BPA und VDAB warnen deshalb vor einer Benachteiligung dieser Einrichtungen. Auch die regional üblichen Entlohnungsniveaus werden von 2027 bis 2029 nicht neu ermittelt, sondern anhand der Veränderungsrate pauschal fortgeschrieben. Die regional üblichen Zuschläge bleiben auf dem Stand von September 2026 eingefroren.

Pflegebegleitung kommt ein Jahr später

Verschoben wird außerdem die neue Pflegebegleitung. Pflegebedürftige zu Hause und ihre Angehörigen sollen erst ab 1. Januar 2029 Anspruch auf die neue fachliche Begleitung erhalten. In früheren Planungen war noch Anfang 2028 vorgesehen. Die Pflegebegleitung soll die bisherige Beratung neu ordnen und Pflegebedürftige sowie Angehörige längerfristig unterstützen.

Auch die Systemfrage wird vertagt

Die Strukturkommission bekommt damit einen umfangreichen Arbeitsauftrag. Neben den Leistungszuschüssen soll sie nach Linnemanns Angaben auch prüfen, ob ein finanzieller Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung möglich ist. Dabei sollen auch verfassungsrechtliche Fragen untersucht werden. Eine Zusammenlegung beider Systeme sagte der Minister damit zwar nicht zu, er schloss Veränderungen aber auch nicht grundsätzlich aus.

Zur kurzfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung setzt das PNOG auf zusätzliche Einnahmen und Einsparungen. Unter anderem steigt der Zuschlag für Kinderlose, für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird ein Zuschlag eingeführt und künftig sollen auch Minijobs zur Pflegeversicherung beitragen. Die Rückzahlung der Bundesdarlehen will die Regierung auf die Jahre 2035 bis 2039 verschieben.

Viele der grundsätzlichen Entscheidungen über die Zukunft der Pflegeversicherung trifft das PNOG damit noch nicht. Sie wandern in die Strukturkommission, die ab Oktober Vorschläge für die nächste Reformstufe erarbeiten und bis Ende Januar einen Entwurf vorlegen soll.

Der aktuelle Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes steht auf der Website des Bundesgesundheitsministerium zum Lesen oder Download bereit.