"Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen einzufordern, und haben bei Nicht-Einhaltung der Melde-Pflicht sogar Sanktionsmöglichkeiten", heißt es bei der Pflegekammer NRW. Im Ernstfall seien Strafen von 50.000 bis 200.000 Euro möglich. Bisher hätten die Arbeitgeber aber wohlwollend reagiert.
Sind die Pflegefachkräfte gemeldet, müssen sie ihre Daten ergänzen und ihre Berufsurkunde und eventuelle Zertifikate von Fachweiterbildungen bei der Kammer einreichen. Die Meldung ist auch wichtig, damit die Pflegekammer Beiträge erheben kann. Denn die Anschubfinanzierung des Landes läuft in Kürze aus. Die Beiträge werden in NRW voraussichtlich 1,60 Euro im Monat betragen.
Arbeitgeber müssen ausschließlich Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung oder einem Pflege-Studium bei der Kammer anmelden.
