Apothekerkammern in Hessen und Berlin wollen das Leistungsspektrum von Apotheken in Richtung Pflege erweitern. Hessen schlägt unter anderem vergütete Beratungen zu Pflegegradanträgen, Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst und Hilfsmitteln vor. In Berlin gibt es die Forderung nach einem "pharmazeutischen Hausbesuch", bei dem Apotheker neben der Medikation auch die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt erfassen und koordinieren sollen.
Der DPR lehnt den Vorstoß der Apotheker ab: Den Pflegebedarf zu ermitteln, sei gesetzlich Pflegefachkräften vorbehalten, ebenso wie die Planung, Steuerung und Qualitätssicherung des Pflegeprozesses. Das gelte auch für Beratung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination. Das Problem sei vielmehr, dass Pflegefachkräfte diese Kompetenzen aufgrund leistungsrechtlicher Grenzen und fehlender Vergütungsmöglichkeiten bislang nicht vollständig nutzen könnten, so Vogler.
Pflegebegleitung ausdrücklich als pflegerische Leistung im PNOG verankern
Genau hier müsse das geplante Pflegeneuordnungsgesetz ansetzen. Der Pflegerat fordert, Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement ausdrücklich als Leistungen der professionellen Pflege zu verankern. Pflegefachkräfte sollen diese Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen und auch selbst abrechnen können. Darüber hinaus verlangt der Verband, ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung auszubauen.
DPR-Präsidentin Christine Vogler warnt, Mittel der Pflegeversicherung zur Erweiterung anderer Berufsfelder einzusetzen. Entscheidend müsse sein, welche Berufsgruppe für eine Aufgabe qualifiziert sei und welchen Nutzen sie für die Versorgung bringe. Apotheker sieht der Pflegerat vor allem bei Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit, Pflegefachkräfte dagegen bei Pflegebedarf, Pflegeprozess und kontinuierlicher Begleitung.
Statt neue Doppelstrukturen aufzubauen, fordert Vogler eine klare Verteilung nach Kompetenzen. Ihr Grundsatz: "Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen."
