Die Pflegestrukturkommission kommt heute in Berlin zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Das 13-köpfige Gremium soll innerhalb von gut drei Monaten Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung erarbeiten. CDU-Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (4.v.r.) ) will auf dieser Grundlage ein Gesetz vorlegen, das bereits am 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Der Fahrplan ist ehrgeizig: Bis Ende Januar 2027 müssen die Empfehlungen vorliegen. Anschließend bleiben der Bundesregierung nur wenige Monate, um daraus einen Gesetzentwurf zu entwickeln und das parlamentarische Verfahren abzuschließen. Die Kommission soll dabei die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege und der Finanzkommission Gesundheit berücksichtigen.
Heinz Rothgang: Drei Monate sind eigentlich zu knapp
Den Vorsitz führt der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer, seine Stellvertreterin ist die Rechtswissenschaftlerin Gabriele Kuhn-Zuber. Neun der 13 Mitglieder tragen einen Professorentitel. Neben Gesundheitsökonomen, Juristen und Pflegewissenschaftlern gehören auch Fachleute mit Erfahrung bei Krankenkassen und Pflegeorganisationen dazu.
Dass die Experten schnell zu gemeinsamen Empfehlungen kommen, ist nicht sicher. So setzt sich der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang (2.v.l.) seit Langem für eine Begrenzung der Eigenanteile und einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung ein. Beides ist politisch hoch umstritten. Mit der Ökonomin Christine Arentz und dem Juristen Gregor Thüsing sitzen weitere Experten am Tisch, die andere sozial- und finanzpolitische Ansätze vertreten.
Rothgang selbst hatte bereits vor seiner Berufung in einem Interview mit dem Tagesspiegel Background (Abo) vor dem engen Zeitplan gewarnt. Die Kommission müsse zunächst Vertrauen aufbauen und Kompromisse finden. Drei Monate seien dafür eigentlich zu knapp. Entscheidend sei weniger die Entwicklung neuer Ideen als der politische Wille, ein gemeinsames Reformpaket vorzulegen.
Pflegeverbände vermissen Vertreter der Einrichtungen
Auch die Zusammensetzung der Kommission ruft Kritik hervor. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) bemängeln, dass die Betreiberperspektive nicht unmittelbar vertreten ist. Sie befürchten, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten der Einrichtungen und die Folgen des Personalmangels zu wenig berücksichtigt werden.
Die Ruhrgebietskonferenz Pflege bewertet die Besetzung differenzierter. Sie verweist auf Wissenschaftler wie Michaela Evans-Borchers und Heinz Rothgang, die seit Jahren mit Pflegeanbietern zusammenarbeiten. Zugleich fordert sie einen strukturierten Dialog mit der Praxis. AOK und Ersatzkassen begrüßen dagegen die überwiegend wissenschaftliche Zusammensetzung.
Zwei Seiten Arbeitsauftrag mit allen großen Streitfragen
Wie schwierig die Verständigung werden könnte, zeigt der nur zweiseitige Arbeitsauftrag. Die Kommission soll nicht nur die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren, sondern auch eine Begrenzung der Eigenanteile, einen möglichen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung und zusätzliche Formen der Vorsorge prüfen.
Hinzu kommen grundlegende Fragen zur Organisation der Versorgung. Dazu gehören Leistungen unabhängig von der Wohnform, mögliche Fehlanreize in der Vergütung sowie eine bessere Verzahnung von Pflege, medizinischer Versorgung, Prävention und Rehabilitation. Die Experten sollen die finanziellen und gesellschaftlichen Folgen ihrer Vorschläge bewerten und konkrete, umsetzbare Empfehlungen vorlegen. Damit stehen in den kommenden drei Monaten nahezu alle großen Streitfragen der Pflegepolitik auf der Tagesordnung.
Arbeitsauftrag und Zeitplan für die Pflegestrukturkommission stehen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zum Download bereit.
