Für Pflegeheimbetreiber und ambulante Dienste ist vor allem die Refinanzierung der Personalkosten relevant. Die Regierungschefin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, und ihre Kollegin aus dem Saarland, Anke Rehlinger, beide SPD, begrüßen Verbesserungen für tarifgebundene Einrichtungen im Kabinettsentwurf. Sie kritisieren jedoch weiterhin die befristete Aussetzung einzelner Regelungen des Paragrafen 82c SGB XI und wenden sich grundsätzlich dagegen, steigende Personalaufwendungen zu begrenzen.
Eigenanteile auf 1.500 Euro begrenzen, so lautet eine Forderung
Für die stationäre Pflege verlangen die Länder einen Systemwechsel: Der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil soll auf höchstens 1.500 Euro monatlich begrenzt werden. Darüber hinausgehende Pflegekosten soll die Pflegeversicherung übernehmen. Die bestehenden, nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschläge sollen weiterhin uneingeschränkt auf den verbleibenden Eigenanteil angewendet werden. Zusätzliche Kosten dürften weder auf Bewohner noch auf Länder und Kommunen verlagert werden.
Saarland und MVP verlangen mehr Geld vom Bund
Auch die Finanzierung der Pflegeversicherung nehmen Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland ins Visier. Sie fordern einen verlässlichen Bundeszuschuss, die Erstattung pandemiebedingter Ausgaben und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Zudem verlangen sie einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.
Die Länder wollen außerdem die Sozialhilfeträger entlasten. Nach Angaben der Bundesregierung entstehen ihnen durch die ausbleibende nachholende Anpassung der Pflegeleistungen zusätzliche Belastungen von jährlich 600 Millionen Euro. Der Bund müsse verbindliche Entlastungsvorschläge vorlegen. Insgesamt kritisieren die Länder, dass der Gesetzentwurf weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen vorsehe und die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger nicht wirksam begrenze.
Widerstand reicht über Parteigrenzen hinweg
Bereits Ende Juli hatten die CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegen Teile der geplanten Sozialreformen protestiert. Besonders kritisierten sie die damals vorgesehene spätere Gewährung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner. Diese Änderung wurde vor dem Kabinettsbeschluss aus dem Gesetzentwurf gestrichen und zur weiteren Beratung an die Pflegestrukturkommission verwiesen.
Auch die drei ostdeutschen Länder forderten eine Begrenzung der Eigenanteile und eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Damit zeichnen sich bei wesentlichen Finanzierungsfragen Gemeinsamkeiten zwischen CDU- und SPD-geführten Ländern ab.
Der Konflikt reicht zudem in die Bundesregierung hinein. Kurz vor der Kabinettsberatung hatte die SPD mit einer Blockade der Reform gedroht und unter anderem einen Pflegekostendeckel sowie eine breitere Finanzierung verlangt. Diese Forderungen finden sich nun auch in der Beschlussvorlage der beiden SPD-Länder wieder.
Ob sich die Ministerpräsidenten auf eine gemeinsame Position verständigen, ist noch offen.