Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) schafft bei der Lohnrefinanzierung zwei unterschiedliche Wege. Bei tarifgebundenen Einrichtungen und Anbietern, die sich an einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrecht orientieren, dürfen die entsprechenden Löhne grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Für Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, werden Steigerungen der Personalaufwendungen dagegen künftig gedeckelt.
Beim „Talk am Förderturm“ geht es darum, wie groß die Finanzierungslücke für betroffene Einrichtungen werden könnte und wer sie trägt. Zur Debatte stehen die Auswirkungen auf Tarifbindung, Unternehmensplanung und Versorgungssicherheit. "Wer gute Löhne will, muss auch ihre Finanzierung sichern", lautet die Position der Ruhrgebietskonferenz Pflege.
Die kostenfreie Veranstaltung der Ruhrgebietskonferenz Pflege findet über Zoom statt und richtet sich an Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Träger, Verbände und Politik.
