Die Bund-Länder-AG schlägt in ihren Eckpunkten unter anderem ein Notfallbudget für Vorhaltekosten von Notfallplätzen, ein Pflegenotfalltelefon sowie ambulante Pflegenotdienste vor. KDA und DGIIN wenden sich nicht gegen diese konkreten Vorschläge, doch meinen sie, multimorbide und pflegebedürftige Menschen benötigten eine integrierte Steuerung. "Es ist weder sinnvoll, die medizinische und pflegerische Notfallversorgung nebeneinander zu regeln, noch unterschiedliche Strukturen vorzusehen", heißt es in dem Papier.
Für die Praxis besonders relevant ist der zweite Punkt der Forderungen: Pflegerische Notfälle sollen grundsätzlich über die bestehenden zentralen Leitstellen – also die Nummern 112 und 116117 – erst eingeschätzt werden. Von dort könne eine interne Weiterleitung an eine spezialisierte Pflegenotfallnummer erfolgen, wenn kein medizinischer Notfall vorliegt. So würde das pflegerische Notfallsystem aktiviert, ohne Krankenhäuser unnötig zu belasten. Als Vorbild nennen die Autoren unter anderem Modelle aus Niederösterreich.
KDA und DGIIN denken an Notfallpflegeangebote in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen
Weitere Punkte betreffen den Aufbau sektorenübergreifender Strukturen, regionale Interventionsteams, spezielle Notfallpflegeangebote in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen sowie eine kontinuierliche pflegefachliche Begleitung mit Anbindung an die elektronische Patientenakte.
Ziel ist es, Fehlsteuerungen zu vermeiden. Viele Pflegenotfälle landeten derzeit in Krankenhäusern aller Versorgungsstufen, obwohl eine pflegerische Lösung ausreichen würde. Die Autoren fordern daher, die laufende Gesetzgebung zur Notfallreform um pflegerische Komponenten zu ergänzen – und beide Systeme endlich zusammenzudenken.
