Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz soll der bisherige Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen. Statt Geld für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen vorzusehen, will die Bundesregierung bei dieser Gruppe stärker auf Prävention, Beratung und den Erhalt der Selbstständigkeit setzen.
Für den Unternehmensberater Stefan Wiesmann ist das kein Grund, diese Kunden aufzugeben. Im Gegenteil: "Gerade Menschen mit geringem Pflegebedarf werden für ambulante Dienste langfristig wichtig sein. Denn mit zunehmender Pflegebedürftigkeit benötigen sie möglicherweise später Leistungen, die über das Sachleistungsbudget finanziert werden", sagt der Berater, der auch als Mediator und Hochschuldozent arbeitet.
Angebot erweitern, etwa mit Wohnanpassung und Sturzprävention
Der Berater empfiehlt Pflegediensten deshalb, ihr Angebot zu erweitern. Denkbar seien etwa Beratung zur Wohnraumanpassung, Sturzprävention, Unterstützung bei der Auswahl von Hilfsmitteln oder die Vermittlung eines Hausnotrufs. Auch Angehörigenberatung und hauswirtschaftliche Hilfen könnten dazugehören.
Welche zusätzlichen Angebote künftig finanziert werden und welche Ansprüche Versicherte mit Pflegegrad 1 geltend machen können, sei allerdings noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Der Gesetzentwurf sehe weiterhin unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und digitale Pflegeanwendungen vor.
Langfristige Kundenbindung statt schneller Umsatz
Entscheidend sei, frühzeitig eine verlässliche Beziehung aufzubauen und die Menschen im eigenen Versorgungsnetzwerk zu halten, sagt Wiesmann. Wer sich gut betreut fühle, sei möglicherweise auch bereit, einzelne Leistungen selbst zu bezahlen.
"Schreibt den Pflegegrad 1 nicht ab, allein nur wegen des wegfallenden Entlastungsbetrags", appelliert Wiesmann an Pflegeanbieter. "Das Ziel sollte nicht sein, einen Pflegegrad-1-Kunden kurzfristig maximal abzuschöpfen. Das ist ohnehin ethisch fragwürdig." Es gehe darum, Menschen frühzeitig zu begleiten und sie bei steigendem Pflegebedarf weiter versorgen zu können.
Kirsten Gaede
