Die geplante Pflegereform stößt bei ambulanten Pflegediensten auf wachsendes Unverständnis. Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro ersetzt werden. Professionelle Pflegedienste sollen daraus jedoch keine Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen mehr abrechnen dürfen. Dafür müssten sie künftig das Sachleistungsbudget ihrer Kunden nutzen.
Vielleicht sind die Folgen für die Pflegedienste nicht beabsichtigt?
Jan Grabow von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon kann sich kaum erklären, warum die Autoren des Gesetzesentwurfs diesen Weg einschlagen. Es sei nicht auszuschließen, dass die sie die wirtschaftlichen Folgen für ambulante Dienste nicht erkannt hätten. Schlimmer wäre es, wenn sie die Schwächung der Pflegedienste bewusst in Kauf nähmen, sagt Grabow auf Anfrage von Care vor9.
Wie groß die Sorgen sind, zeigt eine kleine Curacon-Umfrage unter Teilnehmern eines Webinars zum Pflegeneuordnungsgesetz. 99 Prozent der Befragten rechnen durch die Neuordnung des Entlastungsbetrags mit relevanten Einnahmeverlusten für ambulante Pflegedienste.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) warnt auf Grundlage einer Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten sogar vor mehr als 50.000 möglichen Kündigungen. Diese Zahl hat inzwischen sogar die Bild-Zeitung aufgegriffen.
Ein Hamburger Pflegedienst rechnet mit 15 Prozent Umsatzrückgang
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) kritisiert ebenfalls den geplanten Ausschluss. Vorstandsmitglied Sonja Schneider-Koch rechnet für die DSP Elbdiakonie mit einem Umsatzrückgang von rund 15 Prozent. Etwa 200 Arbeitsplätze seien gefährdet. Das Unternehmen prüfe deshalb die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft, die nach Hamburger Landesrecht als Anbieter von Unterstützungsleistungen zugelassen werden könnte.
Schneider-Koch warnt außerdem, dass das neue Budget gerade im ländlichen Raum wenig nütze, wenn andere Betreuungsangebote fehlen. Auch die Tagespflege könnte für Pflegebedürftige teurer werden, weil der bisherige Entlastungsbetrag nicht mehr für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden könnte.
Betreuungsdienste schielen bereits auf Kunden der Pflegedienste
Auch Roland Weigel von der Ruhrgebietskonferenz Pflege stellt die Überlegungen hinter der Reform infrage. Er hält es für möglich, dass die wirtschaftlichen Folgen unterschätzt wurden. Denkbar sei aber auch, dass der Gesetzgeber durch die Öffnung für andere Anbieter niedrigere Preise bei Betreuungsleistungen erreichen wolle.
Weigel berichtet von Betreuungsdiensten, die schon auf ambulante Pflegedienste zugingen und ihnen anböten, deren Kunden zu übernehmen. Diese Anbieter seien nach Landesrecht für Unterstützungsleistungen zugelassen, erbrächten aber selbst keine Pflege. Die Reform könnte damit die Konkurrenz um Betreuungskunden verschärfen und Versorgungsstrukturen schwächen.
Auch der Zeitplan ruft Kritik hervor. Nach Angaben des Devap soll das Gesetz am 18. Dezember beschlossen werden und bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für die betroffenen Dienste bleibe damit kaum Zeit, ihre Angebote und Personalplanung anzupassen.
Autokorso am 5. November in Düsseldorf
Die Ruhrgebietskonferenz Pflege unterstützt deshalb den Protest der LfK-Kreisverbände Recklinghausen und Gelsenkirchen. Am 5. November wollen ambulante Pflegedienste und Tagespflegen mit einem Autokorso in Düsseldorf gegen ihren geplanten Ausschluss demonstrieren. Der LfK ist ein Verband privater ambulanter Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen.
