Die Übungsleiterpauschale (bis zu 3.000 Euro jährlich) gilt für pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten. Die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 Euro jährlich) ist für jede ehrenamtliche Tätigkeit einsetzbar. Beide sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können von gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Ein Beispiel für Übungsleitung gibt es beim Caritasverband Westerwald Rhein-Lahn: Dort leitet eine ehemalige Opernsängerin Mitsingkonzerte in den Pflegeeinrichtungen des Verbands.
"Die Träger sind jetzt gefragt, diese Möglichkeiten zu nutzen und zusätzlich Ehrenamt durch kreative und flexible Angebote noch attraktiver zu machen", sagt Dietrich-Schleicher. "Es gibt einen starken Willen, sich einzubringen. Träger müssen diesen Impuls aufgreifen und durch passgenaue Modelle fördern."
Die VKAD-Vorsitzende fordert die Bundesländer außerdem auf, dafür zu sorgen, dass Pflegeanbietern die Stellen für hauptamtliche Ehrenamtskoordinatoren refinanziert werden. Die Stellenfinanzierung sei zwar gesetzlich in Paragraf 82b Sozialgesetzbuch (SGB) XI angelegt. Doch die Bundesländer würden sie sehr unterschiedlich oder gar nicht regeln.
Kirsten Gaede
