Wirtschaftsrat verlangt schlankere Bauvorgaben für Heime
Bundesweit einheitliche Baustandards, größere Pflegeheime und mehr Bestandsschutz: Der Wirtschaftsrat der CDU fordert einen grundlegenden Abbau von Vorschriften für Pflegeimmobilien. Zu kleine Einrichtungen, aufwendige Technik und nachträgliche Umbaupflichten verteuerten jeden Platz – und damit auch die Eigenanteile der Bewohner. Der Unternehmerverband unter der Präsidentschaft von Astrid Hamker (Foto) gehört nicht zur CDU, steht ihr aber nahe.
Tobias Koch
Wirtschaftsratspräsidentin Astrid Hamker ist Gesellschafterin des Gebäudedienstleisters Piepenbrock
Der Wirtschaftsrat der CDU nimmt die Bau- und Betriebskosten von Pflegeheimen ins Visier und hat dem Bundesgesundheitsministerium ein Forderungspapier vorgelegt. Darin warnt der Verband, dass höhere Herstellungskosten je Pflegeplatz sowie überproportional steigende Ausgaben für Wartung, Instandhaltung und technische Anlagen die Bewohner und ihre Angehörigen immer stärker belasten.
Die Folgen reichten über einzelne Einrichtungen hinaus: Höhere Eigenanteile führten häufiger zur Hilfe zur Pflege und belasteten damit die Kommunen. Zugleich erhöhten steigende Pflegekosten und Sozialausgaben langfristig den Finanzierungsdruck auf die Pflegeversicherung und damit auf die Beitragszahler. Bürokratisch verursachte Mehrkosten seien deshalb kein reines Betreiberproblem, sondern beträfen die Solidargemeinschaft.
Der Wirtschaftsrat ist ein rechtlich selbstständiger, CDU-naher Unternehmerverband, er darf mit Duldung der CDU deren Parteinamen tragen. Laut Wikipedia hat er einen privilegierten Zugang zur CDU-Spitze. Nach eigenen Angaben vertritt er rund 13.000 Mitglieder. In seinem Präsidium sitzen unter anderem Vertreter von SAP und Würth, auch Manager von Asklepios gehörten dem Gremium an.
Einheitliche Regeln statt 16 Länderstandards
An erster Stelle fordert der Wirtschaftsrat verbindliche bundesweite Mindeststandards für Pflegeimmobilien. Unterschiedliche Landesvorschriften erschwerten Planung, Finanzierung und überregionale Investitionen. Eine einheitliche Musterbauordnung sollte verhindern, dass Einrichtungen mit immer neuen Anforderungen wirtschaftlich überfordert werden.
Die Richtung deckt sich teilweise mit Forderungen von Nina Warken (CDU), bis vor Kurzem Gesundheitsministerin war. Sie hatte bereits verlangt, baurechtliche Vorgaben der Länder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Eine politische Nähe in dieser Frage bedeutet allerdings keine allgemeine Übereinstimmung. Als der Wirtschaftsrat Anfang 2026 vorschlug, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, erteilte Warken dem eine klare Absage.
Kleineres Heim kostet pro Platz 21 Prozent mehr
Besonders kritisch sieht der Wirtschaftsrat starre Vorgaben zur Einrichtungsgröße, zu Einzelzimmerquoten und zur umfassenden Barrierefreiheit nach DIN 18040-2. Sie verursachten nicht nur höhere Baukosten, sondern verteuerten dauerhaft den Betrieb.
Als Beispiel nennen die Autoren des Papiers Sachsen. Dort dürfen neue Pflegeeinrichtungen nach dem seit März 2024 geltenden Wohn- und Teilhabegesetz höchstens 80 Bewohner aufnehmen. Nach Berechnungen des Wirtschaftsrats liegen die Herstellungskosten je Pflegeplatz in einem Haus mit 80 Plätzen rund 21 Prozent höher als in einer Einrichtung mit 120 Plätzen.
Der Grund: Grundstück, Küche, Haustechnik, Gemeinschaftsflächen und zentrale Funktionsbereiche werden auch bei einem kleineren Haus benötigt, verteilen sich aber auf weniger Bewohner. Dasselbe gilt für Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung. Größere Einrichtungen könnten solche Fixkosten auf mehr Plätze umlegen.
Der Verband fordert deshalb mehr Spielraum bei Einrichtungsgrößen, Zimmerstrukturen und technischen Anforderungen. Entscheidend sollten der regionale Versorgungsbedarf und die wirtschaftliche Tragfähigkeit sein, nicht pauschale Höchstgrenzen.
Bestandsschutz soll Platzabbau verhindern
Außerdem verlangt der Verband mehr Bestandsschutz für bereits laufende Einrichtungen. Müssen ältere Häuser nachträglich neue Anforderungen erfüllen, gehen durch Umbauten und höhere Einzelzimmerquoten häufig Pflegeplätze verloren.
Das verschärft nicht nur den Platzmangel. Bau- und Mietkosten verteilen sich anschließend auf weniger Bewohner, während zentrale Funktionen wie Heimleitung und Pflegedienstleitung weiterhin gebraucht werden. Dadurch steigen sowohl die Investitions- als auch die Pflegekosten je Platz.
Nachträgliche Eingriffe sollten deshalb auf Fälle beschränkt werden, in denen sie nötig sind, um Sicherheit und Versorgung zu garantieren. Gleichzeitig verlangt der Verband schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren für Neubauten und Modernisierungen.
Innovation darf sich nicht finanziell rächen
Auch technische Vorgaben will der Wirtschaftsrat überprüfen lassen. Pflegeanbieter hätten ein eigenes Interesse an Digitalisierung, Energieeffizienz und nachhaltiger Technik. Investitionen lohnten sich aber häufig nicht, weil ihre Vorteile weder in Vergütungsverhandlungen noch bei ordnungsrechtlichen Personalschlüsseln angemessen berücksichtigt würden.
Spart eine Einrichtung durch digitale Abläufe Arbeitszeit, kann sie sich diesen Effekt bisher kaum refinanzieren lassen. Sinkt der Energieverbrauch nach einer Sanierung, drohten entsprechend niedrigere anerkannte Betriebskosten. Gleichzeitig schreiben Länder zunehmend detaillierte Klima-, Lüftungs- oder IT-Technik vor, die hohe Anschaffungs- und Wartungskosten verursacht.
Technische Mindestanforderungen sollten daher auf ihren tatsächlichen Nutzen und ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Innovation müsse sich wirtschaftlich lohnen und refinanziert werden, sie dürften durch zusätzliche Vorschriften nicht teurer werden.
Sozialhilfeträger sollen Investitionskosten vollständig anerkennen
Doppelte Kontrollen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst sollen ebenfalls abgebaut werden. In diesem Punkt sind bereits mehrere Länder aktiv. Bayern hat beispielsweise beschlossen, die regelmäßigen Doppelprüfungen in puncto Pflege abzuschaffen.
Am Ende steht eine bekannte, aber zentrale Forderung: Sozialhilfeträger müssten die nachgewiesenen Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen vollständig anerkennen. Berücksichtigen sie notwendige Bau-, Finanzierungs- und Modernisierungskosten nur teilweise, bleibt die Differenz beim Betreiber oder wird über höhere Eigenanteile auf die Bewohner verlagert.