Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese starre Krankenhauspflicht 2024 teilweise beanstandet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben. Der Kabinettsentwurf sieht nun Ausnahmen vor, wenn eine Behandlung außerhalb der Klinik für Betroffene schonender ist, heißt es in Legal Tribune Online. Doch sollen Betreuer stärker als bisher auf Patientenverfügungen hinweisen, wenn Einwilligungsunfähigkeit und Zwangsbehandlung drohen.