Einrichtungsleiter sollten Dienstpläne stärker für Personal- und Belegungssteuerung nutzen, rät Rechtsanwalt Peter Sausen. Sein Tipp: Leasinganforderungen monatlich zusammen mit dem Dienstplanentwurf prüfen und dabei Arbeitszeitkonten, freie Tage, Belegung und kurzfristige Dienstplanänderungen auswerten. So lassen sich Engpässe früher erkennen.Altenheim (Abo)