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5. August 2026 | 19:53 Uhr
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Pflegedienste sollten Hitzeschutz in die Beratung aufnehmen

Ambulante Pflegedienste sind bei Hitzewellen oft nur kurz in der Wohnung, können aber frühzeitig entscheidende Schutzmaßnahmen anstoßen. AOK und der Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) empfehlen deshalb, Hitzeschutz verbindlich in Beratung und Pflegeplanung aufzunehmen. Besonders die Beratungsbesuche nach Paragraf 37 SGB XI bieten Gelegenheit, Risiken zu erkennen und Angehörige auf den Sommer vorzubereiten.

Ein Glas Wasser, immer griffbereit – auch das ist wichtig an heißen Tagen   

Manche Wohnungen heizen sich schnell auf, Pflegebedürftige leben allein oder Angehörige sind nicht durchgehend vor Ort. Ambulante Pflegedienste können diese Probleme nicht allein lösen. Sie sind aber häufig die Fachleute, die Risiken früh erkennen und konkrete Vorkehrungen anregen können. Darauf macht die AOK in ihrem Magazin G+G aufmerksam.

Die AOK unterstützt die Forderung des Pflegeverbands DBfK: Hitzeschutz sollte als fester Bestandteil der ambulanten Pflege verankert werden. Einen geeigneten Anlass bieten die Beratungsbesuche nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI. Bereits vor Beginn des Sommers können Pflegefachkräfte mit Pflegebedürftigen und Angehörigen besprechen, welche Räume sich stark erwärmen, ob Getränke gut erreichbar sind und wer während einer Hitzewelle regelmäßig vorbeischaut.

Zu einer solchen Beratung gehören auch einfache praktische Hinweise: leichte und atmungsaktive Kleidung, Verschattung der Räume, Lüften in den kühlen Morgen- und Nachtstunden sowie sachgerechte Lagerung der Medikamente. Manche Präparate können bei hohen Temperaturen ihre Wirkung verändern. Bei Arzneimitteln, die den Flüssigkeitshaushalt oder Kreislauf beeinflussen, kann eine Rücksprache mit Arzt oder Apotheke sinnvoll sein.

Trinkplan und Kontaktkette vereinbaren

Für akute Hitzephasen empfiehlt es sich, gemeinsam einen konkreten Ablauf festzulegen. Dazu kann ein Trinkplan gehören, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Getränke sollten sichtbar und erreichbar stehen. Leichte Mahlzeiten, kühlende Waschungen oder Wickel sowie die Verlegung körperlich anstrengender Aktivitäten in kühlere Tageszeiten können ebenfalls helfen.

Wichtig ist auch die Frage, wer zwischen den Einsätzen des Pflegedienstes Verantwortung übernimmt. Angehörige, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer können in eine Telefon- oder Besuchskette eingebunden werden. Bei alleinlebenden Pflegebedürftigen sollten ambulante Dienste prüfen, welche kommunalen Hilfen, Hausärzte, Apotheken oder Hilfsorganisationen sich vor Ort einbeziehen lassen.

Die AOK empfiehlt Pflegediensten außerdem Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen und festzulegen, ab welcher Warnstufe was passieren sollte. Denkbar sind zusätzliche telefonische Kontakte, Hinweise an Angehörige oder Anpassungen bei der Tourenplanung. 

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