News für das Pflegemanagement

Vorsorgeplanung gibt Pflegekräften Sicherheit

Was tun, wenn ein Bewohner in der letzten Lebensphase seinen Willen nicht mehr äußern kann? Die Stiftung Liebenau bietet dafür die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) an. GVP-Berater Martin Ditz (links) unterstützt Bewohner, Wünsche festzuhalten. Davon profitieren auch Pflegekräfte: Ihnen geben Patientenverfügung, Vollmacht und Notfalldokumente in kritischen Situationen Orientierung.

Die Stiftung Liebenau hat die gesundheitliche Versorgungsplanung in ihren Bereichen Pflege und Teilhabe verankert. Qualifizierte Berater besprechen mit Bewohnern deren Vorstellungen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung und beziehen auf Wunsch Angehörige oder rechtliche Betreuer ein.

Das Ergebnis kann etwa eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder ein Notfalldokument sein. Für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen sind solche Festlegungen besonders in medizinischen Krisensituationen hilfreich: Sie wissen, welche Behandlung der Bewohner wünscht und wer gegebenenfalls Entscheidungen treffen darf. Auch Ärzte und Rettungsdienste erhalten damit eine verlässliche Orientierung.

Wie das praktisch funktioniert, zeigt das Haus der Pflege St. Ulrika in Mengen. Bewohnerin Agathe Schmid (Mitte) hatte bislang keine Patientenverfügung. Nach einem Hinweis der Einrichtung nutzte sie gemeinsam mit ihrer Tochter die GVP-Beratung und hielt ihre Vorstellungen für den Ernstfall fest.

Grundlage des Angebots ist Paragraf 132g SGB V. Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, eine solche Beratung zur letzten Lebensphase in Anspruch zu nehmen. Für gesetzlich Versicherte wird sie von den Krankenkassen finanziert.