Der Weg über das Betriebsgelände bis zum Arbeitsplatz zählt grundsätzlich nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Anders kann es bei vorgeschriebener Dienstkleidung sein: Muss sie im Betrieb angelegt werden, beginnt die Arbeitszeit bereits mit dem Umkleiden. Dann können auch notwendige Wege von einer Umkleide zum Arbeitsplatz vergütungspflichtig sein.Rechtsdepesche