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21. August 2026 | 07:00 Uhr
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Kündigung von AfD-Kandidatin könnte Präzedenzfall werden

Die fristlose Kündigung einer langjährigen Hospizmitarbeiterin wegen ihrer AfD-Kandidatur in Niedersachsen könnte zum arbeitsrechtlichen Grundsatzfall werden. Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott hält es laut NDR für schwierig, die Kündigung aufrechtzuerhalten. Andererseits haben kirchliche Arbeitgeber besondere Rechte: Die Diakonie beruft sich auf Loyalitätspflichten ihrer Beschäftigten und sieht die Kandidatur im Widerspruch zu ihrem christlichen Auftrag.

Es könnte sein, dass sich am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen muss

Die 60-jährige Martina Müller arbeitete nach eigenen Angaben 15 Jahre für den diakonischen Hospizträger "Mission Lebenshaus" in Friesland und war auch in der Mitarbeitervertretung aktiv. Nachdem bekannt wurde, dass sie bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen für die AfD kandidiert, mahnte der Arbeitgeber sie zunächst ab und forderte sie auf, die Kandidatur zurückzuziehen. Als sie daran festhielt, folgte die fristlose Kündigung, wie mehrere Medien berichten. Müller will Kündigungsschutzklage erheben.

Kirchliche Arbeitgeber dürfen besondere Loyalität gegenüber ihren Werten verlangen

Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott verweist laut NDR auf einen entscheidenden Punkt: Allein eine AfD-Kandidatur rechtfertige grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Solange die Partei nicht verboten sei, könnten Menschen sie wählen und für sie kandidieren. Bei der "Mission Lebenshaus" komme allerdings das kirchliche Arbeitsrecht hinzu. Kirchliche Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten besondere Loyalität gegenüber ihren Werten verlangen. Wie weit dieses Recht in einem solchen Fall reicht, sei juristisches Neuland. Fuhlrott hält es deshalb für denkbar, dass sich das Bundesarbeitsgericht, eventuell sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen muss.

"Mission Lebenshaus", das sechs Hospize in Norddeutschland betreibt und zur Bremer Inneren Mission gehört, beruft sich auf die Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland. Danach dürfen Beschäftigte auch durch ihr außerdienstliches Verhalten die Glaubwürdigkeit kirchlicher und diakonischer Arbeit nicht beeinträchtigen. Die aktive Kandidatur für den niedersächsischen AfD-Landesverband stehe aus Sicht des Trägers "in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie". Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein.

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