Was der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste außerdem empfiehlt
- Achten Sie darauf, dass Sie auch die Rechtsform Ihres Unternehmens erwähnen und Sie die richtige Einrichtung angeben.
- Gegebenenfalls Rechnungsvorlagen anpassen und den korrekten Empfängernamen deutlich kennzeichnen.
- Informieren Sie auch Selbstzahler über die Empfängerüberprüfung.
- Prüfen Sie, ob Ihre bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (Arge IK) hinterlegten Kontoinformationen (insbesondere Kontoinhaber/-in) genau dem entsprechen, was bei Ihrer Bank vermerkt ist.
Ein Verzicht auf die Empfängerüberprüfung ist nur bei Sammelüberweisungen an Nicht-Verbraucher möglich, nicht bei Einzelüberweisungen. Der BPA hat sich bei Ministerien und Kassen erfolgreich dafür eingesetzt, dass erste Kostenträger zumindest bei Sammelüberweisungen auf Prüfungen verzichten werden.
Die neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen (sog. Verification of Payee) ist eine EU-weite Pflicht.
