Die vom Bundestag beschlossenen längeren Laufzeiten für Briefe können für ambulante Pflegedienst zum Problem werden, so der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD). Denn die Verordnungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) müssen spätestens vier Tage nach Ausstellung bei den Krankenkassen vorliegen. BAD-Geschäftsführerin Andrea Kapp fordert deshalb, die HKP-Richtlinie entsprechend dem neuen Postgesetz anzupassen.