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11. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Gericht zwingt Bezirksamt zu sofortiger Pflegezahlung

Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verpflichtet, ausstehende Pflegeleistungen in Höhe von 29.260 Euro sofort zu zahlen. Im Eilrechtsschutz entschied das Gericht zugunsten einer Berlinerin, deren bewilligte "Hilfe zur Pflege" über Monate nicht ausgezahlt worden war, weshalb sich beim ambulante Pflegedienst erhebliche Außenstände anhäuften. Der Entscheid könnte über Berlin hinaus Druck auf die Sozialhilfeträger ausüben, hofft der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).

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Kein weiterer Aufschub: Berliner Sozialgericht hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verpflichtet, ausstehende Pflegeleistungen in Höhe von 29.260,14 Euro umgehend zu zahlen

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Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden

Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9

Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat das Sozialgericht Berlin das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dazu verpflichtet, offene Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro unverzüglich auszuzahlen. Die Leistungen waren für eine pflegebedürftige Berlinerin bereits bewilligt worden, blieben jedoch über mehrere Monate hinweg unbezahlt. Der beauftragte ambulante Pflegedienst sah sich deshalb gezwungen, eine Vertragskündigung zum 30. Januar 2026 anzudrohen.

Nach Auffassung des Gerichts lag ein dringendes Eilbedürfnis vor, da die Versorgung der Betroffenen konkret gefährdet war. Ohne die ausstehenden Zahlungen hätte der Pflegedienst die Betreuung einstellen können, mit unmittelbaren Folgen für die Pflegebedürftige. 

Sebastian Froese, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des BAD, wertet die Entscheidung als deutliches Signal: Pflegedienste müssten vertragswidriges Verhalten von Sozialhilfeträgern nicht hinnehmen. Auch der einstweilige Rechtsschutz könne ein wirksames Mittel sein, wenn bewilligte Leistungen nicht fristgerecht ausgezahlt würden. Voraussetzung sei allerdings, dass ein konkretes Eilbedürfnis bestehe, etwa durch eine Kündigungsandrohung des Pflegevertrags.

Verband fordert beschleunigte Bearbeitungs- und Prüfverfahren bei den Sozialhilfeträgern

Der Verband sieht den Berliner Beschluss als exemplarisch für ein bundesweites Problem. In zahlreichen Regionen komme es seit Längerem zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung bewilligter Pflegeleistungen. Besonders betroffen seien Berlin, Sachsen und Brandenburg. Dort warteten Pflegebedürftige und ambulante Dienste teils bis zu neun Monate auf Geld, das ihnen rechtlich längst zustehe. Die Außenstände erreichten in Einzelfällen Summen von bis zu 90.000 Euro.

Nach Angaben des BAD gefährden solche Zahlungsrückstände die wirtschaftliche Existenz vieler ambulanter Pflegeeinrichtungen. Igor Dubinski, BAD-Landesvertreter Berlin, warnt vor existenziellen Risiken: Wenn Sozialämter monatelang nicht zahlten, obwohl Leistungen erbracht worden seien, gerieten Pflegedienste unverschuldet in finanzielle Not. Ohne ausreichende Rücklagen drohe im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund beschleunigte Bearbeitungs- und Prüfverfahren bei den Sozialhilfeträgern. Bewilligte Leistungen müssten ohne Verzögerung ausgezahlt werden. Gerichtsverfahren dürften nicht zum Regelfall werden, um rechtmäßige Ansprüche durchzusetzen. Die Entscheidung aus Berlin setze jedoch ein klares Zeichen, dass sich Pflegeeinrichtungen notfalls auch auf juristischem Weg erfolgreich gegen ausbleibende Zahlungen wehren können.

Pascal Brückmann

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