Die Schmerzpunkte schlechthin im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für die Pflegebetreiber sind: die Aussetzung der Tariftreue bis 2030 und der Plan, die Gehaltssteigerungen nicht mehr automatisch zu refinanzieren. Für kommunale Träger sei der Gesetzentwurf noch einmal schmerzhafter, meint der Vorsitzende des Verbands der kommunalen Altenhilfeträger BKSB, Alexander Schraml (Foto). Denn die meisten seien gezwungen, die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst zu übernehmen.