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9. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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"Tariftreue-Aussetzung trifft Kommunale besonders hart"

Die Schmerzpunkte schlechthin im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für die Pflegebetreiber sind: die Aussetzung der Tariftreue bis 2030 und der Plan, die Gehaltssteigerungen nicht mehr automatisch zu refinanzieren. Für kommunale Träger sei der Gesetzentwurf noch einmal schmerzhafter, meint der Vorsitzende des Verbands der kommunalen Altenhilfeträger BKSB, Alexander Schraml (Foto). Denn die meisten seien gezwungen, die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst zu übernehmen.

Man müsse sich das immer wieder vor Augen führen, sagt Alexander Schraml: In Pflegeheimen entfallen rund 80 Prozent der Kosten auf das Personal 

Herr Professor Schraml, die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung hat private und konfessionelle Träger unisono in Panik versetzt. Wie ist die Stimmung bei Ihren Mitgliedern, bei den kommunalen Trägern?  
Der Plan, die Tariftreueregelung auszusetzen und Gehaltssteigerungen nicht mehr in jedem Fall vollständig zu refinanzieren, trifft die kommunalen Träger besonders hart. Wir wenden überwiegend den TVöD an. Auf die Tarifverhandlungen hat unser Verband, der BKSB, aber praktisch keinen Einfluss. Die Verhandlungen führt der kommunale Arbeitgeberverband, dem viele BKSB-Mitglieder angehören. Wenn bei den Verhandlungen höhere Tarifabschlüsse erzielt werden, müssen wir sie bezahlen. Bekommen wir diese Kostensteigerungen nicht mehr vollständig über die Pflegesätze refinanziert, stellt sich die Frage: Wer trägt die Differenz?

Man muss sich das immer wieder vor Augen führen: In Pflegeheimen entfallen rund 80 Prozent der Kosten auf das Personal. Wenn künftig Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden, kann das für viele Einrichtungen existenzbedrohend werden.

Der Vorschlag, die Personalkosten nicht automatisch vollständig zu refinanzieren, tauchte erstmals im 66-Punkte-Papier der Finanzkommission Gesundheit im Zusammenhand mit der häuslichen Krankenpflege auf. Die Argumentation der Autoren: Wenn Einrichtungen sicher sein können, dass Mehrkosten übernommen werden, fehle der Anreiz zu wirtschaftlichen Tarifverhandlungen. Das Kosten-Deckungsprinzip habe in der Pflege zu überdurchschnittlichen Kostensteigerungen beigetragen. Ist der Vorwurf gerechtfertigt? 
Ganz von der Hand weisen kann man ihn nicht. Wenn alle Kosten refinanziert werden, entsteht natürlich weniger Druck zur Zurückhaltung. Aber man muss auch sehen: Die Gesellschaft wollte höhere Gehälter in der Pflege. Das war politisch ausdrücklich gewünscht. Niemand kann nun den Pflegeeinrichtungen vorwerfen, dass sie Tarifabschlüsse umgesetzt haben, die von außen vorgegeben wurden.

Die Gehälter sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Ist mittlerweile ein Niveau erreicht, das weitere große Sprünge unnötig macht?
Aus meiner Sicht ja. Die Diskussion über zu niedrige Pflegegehälter spielt in den Einrichtungen heute kaum noch eine Rolle. Die Themen sind vielmehr Dienstpläne, Ausfallmanagement und Fachkräftemangel. Pflegekräfte verdienen heute angemessen. Deshalb würde ich mir bei künftigen Tarifverhandlungen durchaus mehr Maßhalten wünschen.

Trotzdem lehnen Sie die geplante Regelung ab?
Ja. Denn wie gesagt: Die Einrichtungen haben keinen Einfluss auf die Tarifabschlüsse. Solange wir ein Preisbildungssystem haben, in dem die Pflegeheime ihre Preise nicht selbst festsetzen können, müssen Tarifsteigerungen grundsätzlich refinanziert werden. Alles andere verlagert das Risiko einseitig auf die Träger.

Wie können kommunale Träger künftig mit diesem Risiko umgehen?
Das wird schwierig. Anders als private Betreiber haben kommunale Einrichtungen nur begrenzte Möglichkeiten, flexibel auf solche Entwicklungen zu reagieren. Wir werden stärker auf wirtschaftliche Steuerung achten müssen. Vor allem braucht es aber einen Appell an die Tarifparteien, die Belastungen für Bewohner, Sozialhilfeträger und Einrichtungen mitzudenken.

Im Referentenentwurf findet sich übrigens noch eine merkwürdige Formulierung über kommunale Träger: Da heißt es, dass freigemeinnützige und private Träger Vorrang vor öffentlichen Trägern haben sollten. Was ist damit gemeint? Wie bewerten Sie das?
Diese Passage steht im Grunde schon seit Einführung der Pflegeversicherung im Gesetz. Praktische Auswirkungen hat sie kaum. Wegen des Kontrahierungszwangs erhält auch ein kommunaler Träger einen Versorgungsvertrag, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Für mich ist das eher ein politischer Programmsatz. Das war damals Mainstream, Lauterbach-Doktrin, würde ich sagen. Die Politik wollte Krankenhäuser und Pflegeheime vor allem in den Händen privater Träger sehen. Kommunale Träger stehen für Verlässlichkeit und Versorgungssicherheit auch in schwierigen Zeiten – und das muss so bleiben. Unsere steigende Mitgliederzahl ist dafür ein guter Beleg.

Der Satz hat keine Konsequenz, aber er stört sie trotzdem?
Ja. Denn gleichzeitig verpflichtet das Sozialgesetzbuch XII sowie das Sozial- und Kommunalrecht der Länder die Kommunen dazu, eine ausreichende pflegerische Versorgung sicherzustellen. Kommunen sollen planen, koordinieren und dort einspringen, wo Versorgungslücken entstehen. Dieser Auftrag wird im Gesetzentwurf ignoriert. Deshalb wird sich der BKSB dafür einsetzen, die Passage zu streichen. Sie schafft mehr Symbolik als Klarheit.

Das Interview führte Kirsten Gaede