Verband fordert Reform für Pflege-WGs in Bayern
Bayern fördert neue Pflegeplätze mit Millionenbeträgen – doch für ambulant betreute Wohngemeinschaften sieht der Verband der kommunalen Pflegeanbieter BKSB erhebliche rechtliche Hürden. Der Verband fordert eine Reform des bayerischen Heimrechts. Die aktuellen Vorgaben passten nicht zur Praxis und bremsten gerade in kleinen Kommunen den Ausbau wohnortnaher Angebote.
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In Pflege-WGs sollte es eine verbindliche Betreuung rund um die Uhr geben, fordert der BKSB unter anderem
Der Freistaat Bayern hat 2025 den Ausbau von Pflegeplätzen kräftig unterstützt. Allein über das Programm "Pflege im sozialen Nahraum" flossen rund 63 Millionen Euro in neue Projekte, lobt der BKSB. Doch er kritisiert, dass die finanzielle Förderung nicht ausreiche, um die Versorgung zukunftsfest aufzustellen.
Besonders die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften würden die Versorgung älterer Menschen erschweren, vor allem in kleineren Gemeinden ohne große Pflegeheime. Das geltende Pflege- und Wohnqualitätsgesetz werde der Versorgungsrealität nicht gerecht.
Der BKSB fordert unter anderem, die Unterscheidung zwischen träger- und selbstgesteuerten Wohngemeinschaften aufzugeben, mehr Wohngemeinschaften pro Gebäude zuzulassen und die Rolle der Bewohnervertretung rechtlich zu stärken. Auch eine verbindliche Betreuung rund um die Uhr sowie weniger Eingriffe der Heimaufsicht gehören zu den Kernforderungen.