Seit Januar können gemeinnützige Träger erneuerbare Energien erzeugen und ins Netz einspeisen, ohne ihren Status zu gefährden. Wie der Paritätische Gesamtverband mitteilt, hat der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 den Betrieb von Solar- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Abgabenordnung ausdrücklich als steuerlich unschädlich verankert. Einnahmen bis 50.000 Euro im Jahr bleiben steuerfrei.