Das Bundessozialgericht hat die Berechnung von Investitionskosten in Pflegeheimen konkretisiert. In einer mündlichen Verhandlung stellte das Gericht klar, dass Einrichtungen ihre Kosten nur plausibilisieren müssen, ein vollständiger Nachweis ist nicht erforderlich. Als Vergleichsmaßstab gilt nicht zwingend der Landkreis, sondern der Einzugsbereich. Zudem sind einzelne Kostenpositionen eigenständig auf Marktgerechtigkeit zu prüfen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in einigen Monaten erwartet. Altenheim