Arbeitgeber können den Kammerbeitrag entweder direkt an die Pflegekammer NRW überweisen oder ihren Mitarbeitern nachträglich erstatten. Bei einer Erstattung ist die Zahlung etwa über die Gehaltsabrechnung oder als Bonus möglich. Für eine direkte Überweisung benötigt der Arbeitgeber den individuellen Verwendungszweck aus dem Beitragsbescheid.
Die Pflegekammer empfiehlt Einrichtungen, vorab die steuerliche Behandlung der Beitragsübernahme zu klären. Auskunft dazu kann das zuständige Betriebsstättenfinanzamt geben.
"Wenn Arbeitgeber den Kammerbeitrag übernehmen, entlasten sie ihre Pflegefachpersonen und zeigen zugleich, dass sie die berufliche Selbstverwaltung und die Mitsprache der Pflege unterstützen", sagt Kammerpräsidentin Sandra Postel.
Eine Anleitung zur Beitragsübernahme stellt die Kammer auf ihrer Website bereit. Pflegefachkräfte finden dort außerdem Informationen, ob und wie sie ihren Beitrag von der Steuer absetzen können.