Die Beantragung der Institutionskarte ist der erste Schritt zur verpflichtenden TI-Anbindung. Diese ist ab dem 1. Juli 2025 bundesweit vorgeschrieben. Die Telematikinfrastruktur soll den sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die digitale Übermittlung von Bewohnerdaten zwischen Pflegeeinrichtungen und behandelnden Ärzten sowie die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen.
Um die Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, verweist das Gesundheitsministerium auf das Landeskompetenzzentrum Pflege-Digital Bayern. Es bietet neben Informationsmaterialien auch individuelle Beratung und Veranstaltungsformate an. Ziel sei es, die Digitalisierung nicht als Hindernis, sondern als Chance für mehr Effizienz und mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu begreifen.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach sieht in der Entwicklung ein positives Signal. Sie spricht von "viel Dynamik im System" und betont, dass die TI das Rückgrat der künftigen digitalen Vernetzung in der Pflege sein werde. Pflegeeinrichtungen, die noch nicht aktiv sind, fordert sie auf, sich rechtzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten.
