Der DBfK Südost leitet die Koordinierungsstelle des Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern. Das zentrale Argument des DBfK Südost gegen die Kürzungspläne der Kassen: Die privaten Pflegedienste zahlten nach dem Tariftreuegesetz. Damit hätten private Pflegedienste die gleichen Belastungen zu tragen wie alle anderen Pflegedienste.
Lehmacher-Dubberke: "Wenn wir wollen, dass auch perspektivisch die Häusliche Krankenpflege in Bayern sichergestellt ist, dann dürfen die ambulanten Pflegedienste nicht in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Wir sehen doch aktuell, wie viele auch stationäre Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz gehen und geschlossen werden."