Der VdPB hat für das Thema Registrierung extra eine eigene Website eingerichtet mit diversen Navigationspunkten, einem Erklär-Film, einer Anleitung und FAQs für verschiedene Zielgruppen.
Die Registrierung bedeutet keine Mitgliedschaft und ist auch nicht mit Kosten verbunden. Aber: Die Pflicht, sich ins Berufsregister einzutragen, ist in Artikel 7 des Bayerischen Pflegendengesetzes (BayPfleG) festgehalten. Es ist zwar keine konkrete Frist genannt, doch die Formulierung im Gesetz duldet juristisch betrachtet keinen Aufschub.
Im nächsten Schritt bietet der VdPB jetzt unter der Überschrift "60 Minuten für mehr Klarheit!" ein Webinar zur Registrierung an, mit fünf Terminen bis Ende des Jahres.
Kirsten Gaede
