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13. August 2026 | 07:00 Uhr
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Ruhrgebietskonferenz will Pflegeaufsicht wie in Bayern

Die Ruhrgebietskonferenz Pflege fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Pflegeaufsicht nach bayerischem Vorbild neu zu ordnen. Regelprüfungen sollten stärker beim Medizinischen Dienst gebündelt werden, die kommunalen Aufsichtsbehörden sich auf Beratung und anlassbezogene Kontrollen konzentrieren. In einem offenen Brief beklagt die Initiative zudem regional unterschiedliche Prüfmaßstäbe und mangelnde Verlässlichkeit.

Die Ruhrgebietskonferenz hat nichts gegen Kontrollen, doch sie sollten koordinierter verlaufen und weniger von der Willkür den einzelnen Prüfers abhängen  

Der Brief der Ruhrgebietskonferenz Pflege, eine Arbeitgeberinitiative mit 40 öffentlichen und privaten Pflegeunternehmen, ist an das NRW-Gesundheitsministerium, Bezirksregierungen sowie Kreise und kreisfreie Städte adressiert. Als Vorbild für die Neuordnung der Aufsicht zieht sie Bayern heran. Dort sollen jährliche Regelprüfungen stärker beim Medizinischen Dienst (MD) gebündelt werden. Die örtlichen Behörden bleiben für ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig und können bei Beschwerden oder Hinweisen auf Versorgungsmängel eingreifen. Gleichzeitig soll ihre beratende Rolle gestärkt werden.

Ein vergleichbares Modell wünscht sich die Ruhrgebietskonferenz für Nordrhein-Westfalen. Die kommunalen Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sollten demnach vorrangig beraten und nur bei konkreten Anlässen kontrollieren. "Es geht nicht um weniger Schutz", heißt es in dem Brief, sondern um eine klarere Aufgabenverteilung und mehr Zeit für die Versorgung.

Gleicher Fall, unterschiedliche Bewertung

Zwar halten viele Träger die Zusammenarbeit mit den Behörden grundsätzlich für konstruktiv. Sie beobachten aber Unterschiede zwischen Regionen und einzelnen Prüfern. Vergleichbare Sachverhalte würden unterschiedlich bewertet, Anforderungen an die Dokumentation seien teilweise schwer nachvollziehbar. Hinzu kämen widersprüchliche Bewertungen verschiedener Prüfinstitutionen und Doppelprüfungen durch WTG-Behörden und Medizinischen Dienst. 

Die Initiative fordert deshalb landesweit einheitlichere und transparente Prüfmaßstäbe. Einrichtungen müssten verlässlich wissen, welche Anforderungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und nach welchen Kriterien geprüft wird. Fachliche Einzelfallentscheidungen seien sicherlich immer wieder nötig, sie dürften aber nicht zu regional völlig unterschiedlichen Maßstäben führen.

Kritik an Qualifikation der Prüfer und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse  

Daneben sollte nach Meinung der Ruhrgebietskonferenz die Beratung gestärkt werden. Solange keine konkrete Gefährdung von Bewohnern vorliegt, sollten Behörden zunächst gemeinsam mit den Einrichtungen nach Lösungen suchen. Doppelprüfungen sollen möglichst vermieden und Ergebnisse von WTG-Behörden und Medizinischem Dienst besser ausgetauscht werden.

Zu den weiteren Forderungen gehören eine ausreichende fachliche Qualifikation der Prüfer, schriftlich nachvollziehbare Prüfungsergebnisse, transparente Beschwerdewege und ein regelmäßiger Austausch zwischen Ministerium, Behörden, Medizinischem Dienst, Verbänden und Pflegepraxis. Dafür bietet die Ruhrgebietskonferenz einen gemeinsamen Praxisdialog unter dem Titel "Trust in Care" an. 

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