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1. März 2022 | 08:35 Uhr
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Bayern setzt Impfpflicht in der Pflege nur stufenweise um

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (Foto) geht bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Sonderweg. Verpflichtend ist sie von 16. März an zunächst nur bei Neueinstellungen. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen zwar dem Gesundheitsamt gemeldet werden, für sie soll es aber zunächst ein Beratungsangebot geben. Erst in letzter Konsequenz droht auch in Bayern ein Betretungsverbot. Verbände geben sich erleichtert.

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Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek bleibt bei seinem Sonderweg der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Konkret will Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen. Die Einrichtungen melden ab dem 16. März die noch ungeimpften Mitarbeiter und solche ohne gültigen Genesenenstatus oder ärztliches Attest. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.

"Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen", sagt Holetschek. Hier setze die Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. "Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten", so der Minister.

Auf das Beratungsangebot soll eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt folgen. "Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden", schreibt das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung. Holetschek: "Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können."

"Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz", sagt Holetschek, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssten.

Verbände zeigten sich mit dem von Bayern gewählten Weg zufrieden. Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, sagt: "Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal und erschwert diese Bemühungen massiv." Auch Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, beurteilt den bayerischen Weg positiv. "Das nun beschlossene Verfahren gibt uns auch insgesamt mehr Sicherheit."

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