BBD wirft Pflegekassen Verhinderung der Tariflöhne vor
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Tariftreueregelung stiegen die die Gehälter für Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung ab dem September an, teilt der Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD) mit. Doch insbesondere die Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg erkennten die steigenden Personalkosten nur teilweise oder gar nicht an. Hierdurch würden Pflege- und Betreuungsdienste in ihrer Existenz gefährdet.
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In den Augen vieler Pflegekassen biete das „klassische“ Preismodell von Leistungs-Paket-Preisen die Möglichkeit, durch Leistungsverdichtung die Personalmehrkosten aufzufangen, kritisiert der BBD. Leistungsverdichtung bedeute, dass eine Versorgung von beispielsweise 20 Minuten auf 15 Minuten gekürzt wird. Die Pflegemitarbeitenden müssten dann schneller arbeiten, um die eigene Gehaltssteigerung "zu verdienen".
Die Regelungen des Tariftreuegesetzes seien geschaffen worden, um durch eine massive Steigerung der Gehälter der Pflege-Mitarbeitenden den Beruf attraktiver zu machen, erklärt der Verband. "Wenn jedoch eine Leistungsverdichtung die Antwort auf mehr Gehalt ist, wird die Attraktivitäten nicht zunehmen, im Gegenteil. Die weiter steigende Hetze im Kundeneinsatz führt zu einer Belastung der Mitarbeitenden und einer sinkenden Berufsattraktivität in der ambulanten Pflege und Betreuung. Also das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber erreichen will", stellt Thomas Eisenreich, Geschäftsführer des BBD fest.
Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) ist die Interessensvertretung für mehr als 220 Betreuungsdiensten in Deutschland. Mit ihrem Angebot an rein nichtmedizinischen Leistungen verstehen sich die im BBD organisierten Betreuungsdienste als Ergänzung des klassischen ambulanten Pflegeangebots.