Bremen schreibt Informationspflicht und Mitbestimmung vor
Zum ersten Mal schreibt das Wohn- und Betreuungsgesetz in Bremen den Pflegeeinrichtungen die Mitbestimmung der Bewohner und die Veröffentlichung von Prüfberichten vor. Reinhard Leopold (Foto) vom Pflegeschutzbund BIVA ist mit dem beschlossenen Gesetz dennoch unzufrieden und äußert wie die Opposition in der Bremer Bürgerschaft deutliche Kritik.
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Erstmals sei zwar das Wort Mitbestimmung in dem ab Januar gültigen Wohn- und Betreuungsgesetz verankert, sagt Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter beim BIVA-Pflegeschutzbund in Bremen. "Darin sind allerdings lediglich Selbstverständlichkeiten wie Mitentscheidung bei der Verpflegungsplanung, Gestaltung der Freizeit und Räumlichkeiten sowie der Hausordnung vorgesehen." Ein weiterreichendes Mitbestimmungsrecht werde den Pflegebedürftigen weiter verwehrt.
Eine Selbstverständlichkeit sei auch das Recht der Bewohner auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumentationen und Unterlagen. Das Recht auf Einsicht in die eigene Akte im neuen Gesetz als Besonderheit darzustellen, findet Leopold "mehr als befremdlich".
Die CDU-Fraktion und der Pflegeschutzbund kritisieren aber vor allem mangelnde Kontrollen der Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht. Prüfungen hätten schon in der Vergangenheit zu wenige stattgefunden. Das neue Gesetz schreibe keine unangemeldeten Prüfungen vor und der Prüfkatalog beschränke sich nun auf drei statt bisher zehn Aspekte.
Zudem werde die jährliche Regelprüfung abgeschafft, so der Pflegeschutzbund. Wenn beispielsweise der medizinische Dienst oder andere Institutionen zuvor keine Beanstandungen gehabt hätten, könne die Heimaufsicht auch erst nach zwei Jahren wiederkommen. Für Leopold macht das keinen Sinn, weil der Medizinische Dienst andere Kriterien prüfe.
Schwarze Schafe unter den Einrichtungen kommen auch bei der Transparenz mit einem blauen Auge davon. So müssten nur Ergebnisberichte mit den wesentlichen Beanstandungen veröffentlicht werden, so Leopold. Seine Organisation hatte die Veröffentlichung der vollständigen Prüfergebnisse gefordert.