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8. September 2022 | 23:15 Uhr
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Bundestag beschließt Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen

Der Bundestag hat gestern die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Es soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten. Bundesweit greift künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen. Vor dem Betreten muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Auch die Beschäftigten müssen sich dreimal pro Woche testen lassen.

Corona Gesetz Infektionsschutzgesetz Foto iStock CrailsheimStudio

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gilt bis 7. April

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Zudem können die Bundesländer für die Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung eines Hygienebeauftragten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhalten die Pflegeeinrichtungen pro Monat einen nach Größe gestaffelten Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro.

Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen. Lockdowns, Ausgangssperren sowie pauschale Schulschließungen soll es aber nicht mehr geben.

Der Bundesrat muss dem neuen Infektionsschutzgesetz noch zustimmen. Er berät nächst Woche über das Gesetz.

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