Caritas befürchtet Abwerbungen durch Tarifvertrag in NRW
Der nach wochenlangen Streiks ausgehandelte Tarifvertrag für die Pflege an den Uni-Kliniken in Nordrhein-Westfalen könnte fatale Folgen für die Altenpflege haben. Die dort vereinbarten besseren Arbeitsbedingungen würden zu einem erhöhten Personalbedarf führen, der nur durch Abwerbung aus anderen Einrichtungen gedeckt werden könne, sagt Norbert Altmann (Foto), Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas.

Holger Peters Fotografie
Norbert Altmann erwartet einen bundesweiten Überbietungswettbewerb
So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
"Die Caritas-Dienstgeber begrüßen Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs. Der Tarifvertrag Entlastung der NRW-Universitätskliniken ist hierfür jedoch wenig hilfreich", sagt Altmann. So würden die im Tarifvertrag vorgesehenen zusätzlichen freien Tage zu einem erhöhten Personalbedarf führen, der "in der aktuellen Situation nur durch Abwerbung aus anderen Kliniken oder Pflegeeinrichtungen gedeckt werden kann", ist der Caritas-Manager überzeugt.
Altmann sieht große Herausforderungen auf die Einrichtungen zukommen. "Wir sehen hier einen bundesweiten Überbietungswettbewerb, dessen Finanzierbarkeit zunächst politisch geklärt werden müsste. Kurzfristig führt der TV Entlastung (Tarifvertrag Anmerkung d. Red.) nur zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem angespannten Fachkräftemarkt. "So fehlten am Arbeitsmarkt die für die Gewährung der freien Tage nötigen Fachkräfte. "Es ist daher zu befürchten, dass am Ende die freien Tage schlicht ausgezahlt werden, damit das Leistungsangebot nicht eingeschränkt werden muss", sagt Altmann.
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen der Caritas fest. Die Kommission ist paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Mitarbeiter besetzt.