Datenschutzbeauftragter stoppt E-Rezept vorläufig
Nützliche Downloads (Formulare, Broschüren etc.) für die Pflege
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält sein Veto aufrecht, E-Rezepte in Apotheken ohne Geheimzahl (PIN) einlösen zu können. Apotheken seien ein Einfallstor für unbefugte Datenzugriffe. Gematik, das mit der Umsetzung betraute Unternehmen des Bundes, schlug vor, das Einlösen nur bei einem eingeschränkten Kreis von Apotheken vorzunehmen. Das lehnte der Datenschutzbeauftragte ab, weil es die Gefahren für die Versicherten nicht ausreichend verringere. Health & Care Management